Mittwoch, Oktober 21, 2026
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Neue Hoffnung für Bopparder Krankenhaus

Mit nur einer Gegenstimme hat der Kreistag in Simmern beschlos­sen, dass der Rhein-Hunsrück-Kreis auch für die Jahre 2026 und 2027 jeweils höchs­tens 250.000 Euro für auf­lau­fen­de Verluste des Bopparder Krankenhauses Heilig Geist über­nimmt. Es ist sehr wahr­schein­lich, dass auch die Stadt Boppard und die Stiftung noch in die­sem Jahr eben­sol­che Entscheidungen fäl­len, um damit die Zukunft des Krankenhauses zu sichern. Noch aber ist offen, ob sich das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM) als Träger damit zufrie­den geben wird. Aus dem Kreis hieß es, der jüngs­te Beschluss sei ein abschlie­ßen­des Angebot und Grundlage für Verhandlungen mit dem GKM.

Auch wenn nach der Abstimmung im Kreistag bei Kommunalpolitikern und den Mitarbeitern Zuversicht domi­nier­te: Noch ist es zu früh für fina­len Jubel. Denn der Kreis hat sei­ne Zusage an kon­kre­te Forderungen in Richtung GKM geknüpft, die durch­aus noch das Potenzial zum Scheitern haben. Ein Knackpunkt: Das GKM soll sich zu einer unun­ter­bro­che­nen Betriebs- und Trägergarantie bis 31. Dezember 2032 bereit erklä­ren, wäh­rend der Verlustausgleich durch den Kreis mit dem Termin 31. Dezember 2027 fest­ge­zurrt ist. Außerdem wird er kei­ne Träger- und Gesellschafteranteile über­neh­men – weder jetzt noch in Zukunft.

Aus Sicht der Hunsrücker Seite – Kreis, Stadt und Stiftung – ist das, was jetzt in Simmern beschlos­sen wur­de, ein enor­mes Zeichen für den Erhalt des Bopparder Krankenhauses. Der Kreis unter­nimmt alles zur Rettung des Hauses, obwohl er kei­nen Sicherungsauftrag hat, da die medi­zi­ni­sche Versorgung mit dem Krankenhaus in Simmern gewähr­leis­tet ist. Doch für eine künf­ti­ge Regio-Klinik Boppard, wie sie der rhein­land-pfäl­zi­sche Gesundheitsminister Clemens Hoch vor­ge­schla­gen hat, ist man bereit, noch zwei wei­te­re Jahre einen Teil der Verluste zu übernehmen.

Der Rhein-Hunsrück-Kreis will aber für sein gro­ßes Engagement Sicherheiten und Garantien. Neben der Betriebs- und Trägergarantie des GKM bis Ende 2032 mach­te er auch klar: Sollte das Gemeinschaftsklinikum vor Ende die­ser Frist Boppard „auf­ge­ben“, ver­langt er die Rückerstattung aller Zahlungen. Gegen eine mög­li­che Insolvenz denkt man in Simmern dar­an, sich mit einer Bankbürgschaft oder der Einrichtung eines Treuhandkontos abzusichern.

Auch wenn die Hoffnung auf die Rettung des Bopparder Krankenhauses mit dem Kreistagsbeschluss und der sich abzeich­nen­den Unterstützung durch Stadt und Stiftung gewach­sen ist, ste­hen noch ver­mut­lich har­te Verhandlungen mit den GKM-Gesellschaftern an. Sollte die erhoff­te Rettung gelin­gen, wird es aber in jedem Fall eine teu­re Rettung sein.

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